1. Geltungsbereich
1.1 Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage
unserer nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen aus. Allgemeine Einkaufsbedingungen
unseres Kunden werden von uns nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
1.2 Unsere Bedingungen gelten einschließlich
aller Neben- und Ersatzleistungen sowie für alle künftigen Lieferungen,
wenn nicht der Kunde innerhalb von 3 Kalendertagen nach Bestellung ausdrücklich
widerspricht.
2. Vertragsabschluß
2.1 Unsere Angebote stellen nur eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits verbindliche Angebote
abzugeben und sind daher freibleibend und unverbindlich. Sollte die bestellte Ware
nicht verfügbar sein, werden wir die Annahme des Angebots unverzüglich ablehnen.
2.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch unsere Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) zustande. Die gesetzlich
vorgeschriebene elektronische Zugangsbestätigung der Bestellung ist keine Auftragsbestätigung. Jedoch gilt die Rechnungsstellung oder Lieferung der Ware als Annahme der Bestellung.
2.3 Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Können unsere Zulieferer eine
Verpflichtung uns gegenüber nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
nachkommen, ohne daß uns hieran ein Verschulden trifft, sind Schadensersatzansprüche
an uns ausgeschlossen.
2.4 Unsere Außendienstmitarbeiter sind ausschließlich ermächtigt,
Kundenbestellungen entgegenzunehmen. Sie sind also insbesondere nicht berechtigt,
- Lieferverträge verbindlich abzuschließen,
- bestimmte Liefertermine oder Eigenschaften der bestellten Ware zuzusichern,
- von diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Vertragsvereinbarungen
zu treffen,
- Gelder oder vertragliche Willenserklärungen für uns entgegenzunehmen.
3. Allgemeiner Vertragsinhalt
3.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht anderer Staaten
und das UN-Kaufrecht werden ausdrücklich ausgeschlossen.
3.2 Mit anderen als unbestrittenen oder rechtskrätig festgestellten Gegenforderungen
darf der Kunde nicht aufrechnen.
4. Lieferfristen und Liefertermine
4.1 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie in unserer
Vertragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.2 Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versandbereitschaft.
Fristen und Termine sind also eingehalten, wenn sich die Ware bei Fristablauf
auf dem Weg zum Kunden befindet oder wir ihm Versandbereitschaft mitgeteilt
haben.
4.3 Teillieferungen sind zulässig.
5. Versand, Gefahrübergang
5.1 Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager ohne Transport und Verpackung.
5.2 Wird die Ware auf Verlangen des Kunden verschickt, erfolgt dies auf eigene
Gefahr und - vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelfall - auf Kosten
des Kunden.
6. Gewährleistung
6.1 Technische Angaben in Werbeunterlagen, Angeboten etc. unterliegen dem
ständigen Wandel. Solche Daten stellen keine zugesicherten Eigenschaften
dar. Wir behalten uns technische Änderungen, Maß- und Farbabweichungen
vor, solange dem Kunden diese Änderungen unter Berücksichtigung seiner
Interessen zumutbar sind.
6.2 Verschleißerscheinungen, Eingriffe Dritter, die Verwendung nicht
autorisierten Zubehörs oder Folgen unsachgemäßer Lagerung oder
Benutzung durch den Kunden unterliegen nicht der Gewährleistung.
6.3 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen
und uns etwaige Mängel unverzüglich zu melden. Unterläßt
er dies, so gilt die Ware als genehmigt, wenn es sich nicht um eine bei einer
gehörigen Untersuchung unverkennbaren oder arglistigen verschwiegenen
Mangel handelt.
6.4 Erweist sich die gelieferte Ware bei Gefahrübergang als fehlerhaft,
bessern wir nach unserer Wahl in einer unserer Niederlassungen oder Vertragswerkstätten
nach oder liefern ein Ersatzgerät, ggf. auch ein Nachfolgemodell. Nur
bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde
Wandelung oder Minderung verlangen.
6.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate an Übergabe.
Unsere Herstellergarantie gegenüber dem Endverbraucher bleibt von den
vorstehenden Regelungen unberührt.
7. Haftung
7.1 Unsere Haftung für Vertragspflichtverletzungen aus jedem Rechtsgrund
heraus, auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen,
beschränkt sich auf die Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2 Das gilt nicht, wenn und soweit
- der Kunde kein Kaufmann (§1 ff HGB) ist,
- der Schaden darauf beruht, daß der verkauften Waren eine zugesicherte
Eigenschaft fehlt oder
- der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist oder
durch eine entsprechende Versicherung zu tarifmäßigen, nicht auf
außergewöhnliche Verhältnisse abgestellte Prämien oder
Prämienzuschläge bei einem inländische Versicherer hätten
gedeckt werden können.
Auf Verlangen des Kunden sind wir bereit , über Deckungsverhältnis
und Versicherungssumme Auskunft zu geben und eine Höheversicherung abzuschließen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller
unserer Forderungen nebst Zinsen und Kosten unser Eigentum. Bei laufender Rechnung
sichert das vorbehaltene Eigentum unsere Saldoforderung.
8.2 Der Kunde ist bis auf Widerruf zu einer Veräußerung der Ware
im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs befugt. Andere
Verfügungen über unsere Ware, insbesondere eine etwaigen Pfändung
der Ware durch Dritte oder jeder anderen Beeinträchtigung hat uns der
Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
8.3 Die aus dem Weiterverkauf der Ware herrührenden Forderungen gegen
den Abnehmer tritt der Kunde bereits heute an uns ab. Der Kunde bleibt bis
auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen bei dem Abnehmer berechtigt. Diese
Einziehungsermächtigung kann von uns bei Zahlungsverzug des Kunden widerrufen
werden. Bei Wiederruf ist der Kunde verpflichtet, uns die zur Geltendmachung
der Forderungen gegen die Abnehmer nötige Auskunft zu erteilen und uns
die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden auszuliefern. Der Kunde trägt
alle notwendigen Kosten der Forderungseinziehung. Wird die Ware beim Weiterverkauf
in bar oder per Scheck bezahlt, sind wir uns mit dem Kunden bereits heute darüber
einig, daß das Eigentum an den Zahlungsmitteln für unsere Ware direkt
auf uns übergeht. Werden uns
zustehende Barmittel im Geschäftsbetrieb des Kunden untrennbar mit anderem
Geld vermengt, besteht Einigkeit darüber, daß die Gesamtmenge an
Bargeld bis zur Höhe unserer Forderungen an den Kunden in unser Alleineigentum übergeht.Der
Kunde verwahrt die Zahlungsmittel für uns und darf sie bis auf Wiederruf
bei seiner Geschäftsbank einreichen. Bei Zahlungsverzug können wir
verlangen, daß die Zahlungsmittel nach unserer Weisung einer anderen
Bank oder Sparkasse übergeben werden.
8.4 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, verpflichtet
uns jedoch nicht. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware durch den Käufer
ganz oder teilweise mit anderen, dem Käufer nicht gehörenden Waren
verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten
Waren zur Zeit der Verarbeitung. Die dadurch entstehenden Miteigeintumsrechte
gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware
mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer neuen Sache verbunden oder
untrennbar vermischt, und ist diese Sache als Hauptsache anzusehen, so hat
der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen,
soweit die Hauptsache uns gehört. Für die durch die Verarbeitung
und die Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen
das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
8.5 Übersteigen die Sicherheiten nach den vorstehenden Bestimmungen unsere
Forderungen gegen den Kunden um 15% (Deckungsgrenze), sind wir auf Verlangen
bereit, Sicherheiten bis zu diesem Wert freizugeben, und zwar zunächst
Forderungen gegen Abnehmer des Kunden, dann von uns gelieferten Waren in der
zeitlichen Reihenfolge ihrer Lieferung die ältestenzunächst, dann
Eigentum an bereits vereinahmten Entgelten der Abnehmer des Kunden. Für
die Bewertung der gelieferten Waren ist der Einkaufspreis maßgebend,
wie er im Zeitpunkt der Lieferung dem Kunden in Rechnung gestellt wurde.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu versichern
und versichert zu halten. Er tritt hiermit für den Versicherungsfall alle
Ansprüche gegen den Versicherer bis zur Höhe unserer Forderung an
uns ab.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Lieferrechnungen innerhalb
von 14 Kalendertagen ab Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar.
9.2 Reparaturrechnungen, Lieferungen im Ersatzteilgeschäft und OEM -Lieferungen
sind ohne Skonto rein netto zahlbar.
9.3 OEM - Preise gelten rein netto und sind ohne Skonto zahlbar.
9.4 Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen,
soweit die Gegenansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter
oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen,
sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
9.5 Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln und Schecks ausdrücklich
vor. Eine etwaige Annahme erfolgt nur zahlungshalber. Sämtliche damit
verbundenen Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
9.6 Wir akzeptieren folgende Kreditkarten: VISA, VISA Electron, Visa Pay,
MasterCard, Maestro(EC)-Karte.
10. Zahlungsverzug
10.1 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, können wir Verzugszinsen in Höhe
von 12% p.a verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, daß uns
ein Zinsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
10.2 Bei Verzug mit der Zahlung aus einer Rechnung haben wir das Recht, auch
die sonst bestehenden und erst später fällig werdenden Rechnungen
zu stellen.
10.3 Wir sind berechtigt Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir
berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
10.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, bis zum vollständigen
Ausgleich unserer Forderungen Folgeaufträge oder noch zur Auslieferung
anstehende Teillieferungen zurückzuhalten,
die Einwilligung zum Weiterverkauf nach Abschnitt 8.2 zu widerrufen oder von
der Erfüllung bestimmter Vorraussetzungen nach Abschnitt 8.3 abhängig
zu machen oder
von uns gelieferte Ware nach unserer Wahl bis zum Wert unserer Forderung zurückzunehmen.
In diesem Fall erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe des gewöhnlichen
Verkaufswertes der zurückgenommenen Sachen zum Zeitpukt der Rücknahme.
11. Anspruchsgefährdung
Werden zur vollständigen Durchführung eines Liefervertrags Tatsachen
bekannt , die eine Gefährdung unserer Zahlungsansprüche befürchten
lassen, sind wir zur ( Rest -) Lieferung nur Zug um Zug gegen Barzahlung sämtlicher
offener Rechnungsbeträge oder Gewährleistung ausreichender Sicherheiten
verpflichtet.
12. Rücktritt vom Vertrag
12.1 Sind wir aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, hat der Kunde neben den Rücktrittsfolgen
an uns neben Schadensersatzpauschale in Höhe von 20% des Warenwertes der
Bestellung zzgl. MWSt. zu entrichten. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen
,daß uns ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe erwachsen ist.
12.2 Dasselbe gilt für den Fall, daß der Kunde vom Vertrag Abstand
nimmt, ohne hierzu berechtigt zu sein.
13. Allgemeines
13.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung mit dem Kunden wird Dreieich
als Gerichtsstand vereinbart, sofern die Vorraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung
nach §38 ZPO vorliegen.
13.2 Sollten einzelne Bestimmmungen diese Bedingungen unwirksam sein oder
werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, eine einverständliche
Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Klausel
im Rahmen des gesetzlich Zulässigen soweit wie möglich entspricht. |